Wie jedes Jahr, nimmt auch dieses Jahr die axxeva Gruppe mit ihren spezialisierten Marken als Arbeitgeber an verschiedenen Jobbörsen in Europa teil. Als ein starker Partner in der Organisation für deutsche Jobbörsen ist die ZAV Auslandsvermittlung Magdeburg bekannt.
In diesem Frühjahr veranstaltet die ZAV Auslandsvermittlung Magdeburg eine ganze Reihe von diesen Veranstaltungen in verschiedenen Städten in Sachsen-Anhalt. In den letzten Jahren haben wir sehr gute Erfahrungen gesammelt. An den Frühjahrs-Jobbörsen 2011 nahmen knapp 500 interessierte Bewerber teil. Viele konnten bei dieser Gelegenheit Ihre zukünftigen Arbeitgeber kennenlernen. Wir als Arbeitgeber zeigen Nähe und beantworten gern sämtliche Fragen im Zusammenhang einer Arbeitsaufnahme in der Schweiz. Manchmal wurden auch Vorurteile oder Ängste von » weiter lesen
| Stand Oktober 2011 | |||
|---|---|---|---|
| Branche | Ost | West | Erklärung zur Bestimmung |
| Briefdienstleister | 8,40 € | 8,40 € | In Deutschland gibt es keinen globalen Mindestlohn. In den einzelnen Branchen werden Tarifverträge geschlossen und in diesen Mindestlöhne vereinbart. |
| Briefzusteller | 9,80 € | 9,80 € | |
| Elektriker | 8,40 € | 9,70 € | |
| Gebäutereinigung (innen) | 7,00 € | 8,55 € | |
| Gebäutereinigung (aussen) | 8,88 € | 11,33 € | |
| Maler | 9,50 € | 11,50 € | |

| 2012 | ||
|---|---|---|
| Qualifikation | BG und Stundenlohn | Erklärung zur Bestimmung |
| ungelernte Arbeitnehmer | BG A: 8,25€ |
Damit liegt der
kollektivvertragliche Monatsmindestlohn ab 01. Jänner 2012 bei 1.381,05 Euro monatlich. |
| angelernte Arbeitnehmer | BG B: 8,82€ | |
| qualifizierte Arbeitnehmer | BG C: 9,91€ | |
| Facharbeiter | BG D: 11,15€ | |
| qualifizierte Facharbeiter | BG E: 12,79€ | |
| Techniker | BG F: 15,74€ | |
In der Schweiz gibt es keine gesetzlichen Mindestlöhne.
Mindestlöhne können in der Schweiz nur im Rahmen von Gesamtarbeitsverträgen allgemeinverbindlich verankert werden. Dies ist jedoch nur bei 40% der Angestellten so geregelt.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund möchte dies jedoch ändern, und fordert deshalb einen Mindestlohn von 3550 CHF.
In den meisten EU-Mitgliedsstaaten gibt es einen gesetzlichen Mindestlohn.
Dieser liegt zwischen 122,70€ in Bulgarien und 1724,80€ in Luxenburg.
In Deutschland und den skandinavischen Ländern gibt es keinen gesetzlichen Mindestlohn, jedoch liegt die Tarifbindung in Dänemark, Finnland und Schweden bei ca. 90%.
Die axxeva deutschland gmbh ist innerhalb der axxeva Gruppe zuständig für die Rekrutierung, die Beratung und die Betreuung von Bewerbern oder Personen aus der EU, die den Entschluss getroffen haben ihren Lebensunterhalt in der Schweiz zu verdienen.
Wir bieten Arbeitsuchenden aus ganz Europa die Möglichkeit einer Beschäftigung in der deutschsprachigen Schweiz. Viele Bewerberinnen und Bewerber haben vorab Fragen bezüglich der verschiedenen gesetzlichen und gesellschaftlichen Bedingungen und Unterschiede, um diesen Schritt in die Schweiz zu gehen.
Mit den folgenden Abschnitten zu diesem komplexen Thema „Arbeiten und Leben in der Schweiz“ bieten wir einen zusätzlichen Dienst im Rahmen der Vorbereitung und Beratung für eine Beschäftigung in der Schweiz.
Bild: ©Berchtesgaden - Fotolia.com
Die axxeva Gruppe bietet viele verschiedene und interessante Dienstleistungen an, welche unseren Mitarbeitern, Bewerbern und Interessenten die Möglichkeit bieten einen Mehrwert für sich und ihr Umfeld zu generieren.
Wir bieten mit dem axxeva Scout ein System an, bei dem Sie die Möglichkeit erhalten uns Ihre Empfehlung weiterzuleiten. Als Dankeschön erhalten Sie bei erfolgreicher Vermittlung eine Provision.
Empfehlungen vermitteln Chancen.
Kaum stehen die Wahlen vor der Tür und schon lassen sich die Politiker allerlei großartige Ideen einfallen, um auf sich aufmerksam zu machen und Stimmen einzusammeln. Dabei werden Ideen vorgebracht, unabhängig davon, ob sie realistisch sind oder überhaupt realisierbar. Hauptsache für Wählergruppen populär. Bei diesen Vorschlägen kann einem noch mehr Angst um die Zukunft unserer Wirtschaft werden, wenn solche Politiker tatsächlich noch mehr Macht erhalten... » weiter lesen
Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des GAV Personalverleih wird am 1. Januar 2012 in der Schweiz in Kraft treten. Es gilt eine Übergangsfrist von drei Monaten, damit sich die betroffenen Betriebe auf die neue Situation einstellen können. Für allfällige GAV-Verletzungen während dieser Übergangsfrist dürfen die Vollzugsorgane des GAV Personalverleih ... » weiter lesen