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Das Informationsportal der Axxeva Gruppe

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Arbeiten und Leben in der Schweiz

Arbeiten und Leben in der Schweiz.

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Deutschland

Setzen Sie das Schwungrad
Ihres Erfolges in Bewegung!

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Europäische Union
Mit staffing11 immer gut informiert -> europaweit.
Mindestlohn

Mindestlöhne

Viele Länder und Staaten haben eine gesetzliche Mindestlohnregelung eingeführt,
um den eigenen Arbeitsmarkt in den zuständigen Branchen vor „Lohndumping“ zu schützen.

axxeva Scout
Empfehlungen vermitteln Chancen.

Ein Service der axxeva Gruppe - Infohotline: +49 800 5805959 / +41 58 0595959                                  English French Hungarian Italian Dutch Russian Portuguese Polish Spain

Was benötigen Sie?

Für die Arbeit

  • Arbeitskleidung
  • Regen- und Schutzbekleidung
  • Arbeitsschuhe mit Stahlkappen
  • fachspezifisches Handwerkzeug ist von großem Vorteil

Ein Schutzhelm wird in der Regel vom Arbeitgeber gestellt.

Persönliche Sachen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Führerschein
  • Krankenkassenkarte
  • Kopie Ihrer internationalen Bankverbindung (BIC und IBAN Code)
  • Bettwäsche
  • Decke Kopfkissen (wird von uns vorher angefragt)
  • Leibwäsche für vierzehn Tage
  • Geld für die ersten zehn Tage
  • Evtl. Besteck
  • wenn benötigt: Brille, Medikamente usw.
  • Anfahrtsbeschreibung / Landesstraßenkarte

Hinweise

Es ist immer von Vorteil vor Arbeitsantritt einen Termin bei Ihrer Agentur für Arbeit und der Krankenkasse zu vereinbaren. Lassen Sie sich vorab von der Agentur eine Bescheinigung E 301 aushändigen. Dies ist das Europaformular, in dem Ihr Arbeitgeber im Ausland die Beschäftigungsdauer und das Arbeitsendgeld einträgt. Dieses Formular ist für Ihre Anrechnungszeiten in Deutschland unabdingbar.

Von Ihrer Krankenkasse sollten Sie sich vorsorglich das Formular E 106* aushändigen lassen. Dieses geben Sie ausgefüllt bei Ihrem neuen Arbeitgeber oder der neuen Krankenkasse im Ausland ab. Die dortige Krankenkasse übernimmt somit den Zahlungsausgleich, sollten Sie bei Ihrem Aufenthalt in Deutschland erkranken. Im günstigsten Fall können Sie auch bei Ihrer Versicherung eine Zusatzversicherung abschließen, welche diesen Fall abdeckt.

Heben Sie Ihre Tankquittungen oder Fahrtnachweise (Belege-Bahn, Bus, Benzin) auf. Ihr neuer Arbeitgeber verlangt diese eventuell zur Abrechnung der Fahrtkosten.

* Formular E 106 wird noch benötigt, eine EU-weite Regelung ist jedoch vorgesehen.

Jobmonitor

Vollwärmeschützer / Fassadenisolierer (m/w)
 Branche: Bau Hochbau
 Ort: Brugg (Schweiz)

Techniker (m/w) - Heizungstechnik
 Branche: Gebäudetechnik
 Ort: deutschsprachige Schweiz (Schweiz)

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