Was erwartet Sie?
Niederlande / Belgien:
- Sie erhalten in neunzig Prozent aller Fälle einen Arbeitsvertrag mit dem im Gastland geltenden Sozial- und Steuerrecht. Je nach Arbeitgeber ist in einigen Fällen auch ein deutscher Arbeitsvertrag, nach hiesigem Recht möglich. (Besonders im grenznahen Raum.)
- Sie werden von Ihrem neuen Arbeitgeber im jeweiligen Land kranken- und rentenversichert. Ihre vom Bruttolohn abgeführten Steuern und Sozialbeiträge werden wie in Deutschland in der monatlichen Lohnabrechnung aufgeführt. Die Lohnzahlungen sind wöchentlich oder zum Ende des Monats. Urlaubs- und Feiertagsgeld werden prozentual monatlich auf Ihr Gehalt mit ausgezahlt.
- Die zur Verfügung gestellten Unterkünfte teilen Sie sich meistens mit bis zu drei weiteren Kollegen. Die Unterkunft ist je nach Arbeitgeber kostenfrei oder mit einer geringen Pauschale zu zahlen.
- Die Anfahrtswege von der dortigen Unterkunft bis zu Ihrem Arbeitsplatz können bis zu fünfzig Kilometer betragen. In vielen Fällen ist aber eine Kilometerpauschale oder ein Kilometergeld im Arbeitsvertrag abgesichert.
- Es erwartet Sie eine andere Sprache und Mentalität. Ihre Personalbetreuer sprechen deutsch und sind Ansprechpartner für Ihre Fragen. In vielen Regionen unserer europäischen Nachbarstaaten ist englisch oder deutsch zweite Kommunikationssprache, dies vereinfacht die Verständigung wesentlich. Eine normale Kommunikation ist jedoch immer möglich.
- Die im Gastland herrschenden Standards sind in den Ausführungsweisen der zu verrichtenden Arbeiten nicht immer mit denen in Deutschland vergleichbar. Die Qualitätsansprüche an Ihre Arbeit sind jedoch gleich.
- Sollten Sie aus der Arbeitslosigkeit kommen, beraten Sie sich vorher mit Ihrer Agentur für Arbeit über etwaige Zuschuss- oder Hilfsmöglichkeiten.
- In den Niederlanden erhalten Sie als steuerliche Anmeldung eine „Sofi-Nummer“! Diese ist wie die Sozialversicherungsnummer in Deutschland zu werten. Sie ist unabhängig von dem Arbeitgeber und gilt ein Leben lang. Die Sofinummer ist ständig bei sich zu führen. Sie gilt als Nachweis der rechtlichen Anmeldung in den Niederlanden.
(jbr)














