Arbeitsrecht in der Schweiz
Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist nicht vorgeschrieben. Sollte das Arbeitsverhältnis jedoch länger als einen Monat andauern, dann müssen folgende Punkte schriftlich festgehalten werden:
- Namen der Vertragsparteien
- Beginn des Arbeitsverhältnisses
- Beschreibung der Arbeit
- Lohn und Lohnzuschläge sowie die wöchentliche Arbeitszeit
In vielen Branchen und Firmen gelten Gesamtarbeitsverträge (GAV). Darin enthaltene Regelungen wie Mindestlöhne und Ferienzeiten sind auch für Arbeitnehmer der jeweiligen Branche, die für einen österreichischen oder deutschen Unternehmer in der Schweiz tätig sind (Entsendete), verbindlich.
Für Arbeitsverhältnisse in der Landwirtschaft und in privaten Haushalten gelten die gesetzlichen Bestimmungen der jeweiligen Normalarbeitsverträge.














