Deutsche Rentenversicherung
Die Rentenversicherung wird in diesem Zeitraum in die Schweizer AHV-Kasse eingezahlt. Sie erhalten von bellini bzw. von collardi eine AHV-Karte. Diese müssen Sie gut aufheben! Sie gilt für Ihr ganzes Arbeitsleben in der Schweiz. Diese muss bei jedem neuen Schweizer Arbeitgeber vor Antritt der Arbeit vorgelegt werden.
Bei Ihrer nächsten Rentenkontenklärung bei der gesetzlichen Rentenversicherungsanstalt in Deutschland müssen Sie die Zeiträume angeben, in denen Sie in der Schweiz in die AHV-Kasse eingezahlt haben. Der Rentenausgleich findet mit dem 65. Lebensjahr statt. Durch das Sozialabkommen entsteht keine Rentenlücke.
Wie bereits oben beschrieben, können Sie sich über Ihre persönliche Situation bei der deutschen Rentenversicherungsanstalt beraten lassen.
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