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Arbeiten und Leben in der Schweiz

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Mindestlohn

Mindestlöhne

Viele Länder und Staaten haben eine gesetzliche Mindestlohnregelung eingeführt,
um den eigenen Arbeitsmarkt in den zuständigen Branchen vor „Lohndumping“ zu schützen.

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Unfallversicherung in der Schweiz

Obligatorisch versichert sind alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle sowie Berufskrankheiten. Die Versicherung endet am 30. Tag nach dem Tag, an dem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn erlischt.

Teilzeit beschäftigte Arbeitnehmer, deren wöchentliche Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber weniger als 8 Stunden beträgt, sind nur gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Für diese Personen gelten Unfälle auf dem Arbeitsweg als Berufsunfälle. Ihre Versicherung endet am letzten Arbeitstag.

UVG (Unfallversicherung)

Die Unfallversicherung ist für Arbeitnehmer obligatorisch. Sie erbringt Leistungen bei Berufsunfällen bzw. Berufskrankheiten. Versicherungsträger ist die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA), oder eine andere anerkannte Gesellschaft.

Die Anmeldung erfolgt durch den Arbeitgeber. Er bezahlt die Prämie. Der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes in der obligatorischen Unfallversicherung für den Arbeitnehmer beträgt CHF 126.000 pro Jahr. Der Versicherte muss mehr als 8 Stunden pro Woche bei demselben Arbeitgeber tätig sein.

Die UVG entrichtet Tagegeld (Lohnfortzahlung) bei Arbeitsunfähigkeit infolge eines Unfalles. Weiterhin übernimmt sie die Kosten einer geeigneten medizinischen Behandlung sowie Invalidenrente und ggf. Hinterbliebenenrenten.

NBUV (Nichtberufsunfall)

Versichert sein muss, wer mehr als 8 Stunden pro Woche arbeitet. Diese Beträge gehen zulasten des Arbeitnehmers. Dies ist keinesfalls ein Ersatz für Ihre private Unfallversicherung!

Denken Sie bei dieser Gelegenheit auch an die Absicherung Ihrer Familie!

Weitere Auskünfte erteilt Ihnen auch die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (SUVA) www.suva.ch

Bild: ©LaCatrina - Fotolia.com

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