Krankenversicherung in Deutschland
Wenn Sie in Deutschland beschäftigt sind, müssen Sie sich dort bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern, es sei denn, Ihr monatliches Bruttoeinkommen liegt über der Versicherungspflichtgrenze (Beitragsbemessungsgrenze) von 4.050,00 € (2009). In diesem Fall können Sie sich auch über eine private Krankenversicherung versichern. Wenn Sie außerhalb von Deutschland unselbstständig erwerbstätig sind, müssen Sie sich dort versichern.
Für Geringverdiener mit einem Monatsverdienst bis zu 400 € und für kurzfristig Beschäftigte mit höchstens 2 Monaten oder 50 Arbeitstagen pro Kalenderjahr gelten Sonderregelungen.
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