Unfallversicherung in Deutschland
Wer ist versichert?
Versichert sind alle Arbeitnehmer, Auszubildenden sowie weitere Personengruppen wie Schüler, Studenten und ehrenamtlich Tätige.
Träger der Unfallversicherung sind im gewerblichen und landwirtschaftlichen Bereich die Berufsgenossenschaften, im öffentlichen Bereich Gemeindeunfallversicherungsverbände und Unfallkassen.
Wer zahlt die Beiträge?
Die Beiträge an die Berufsgenossenschaften und sonstigen Unfallversicherungsträger gehen zu Lasten des Arbeitgebers. Die Beitragshöhe richtet sich nach dem Gefahrenpotential für die entsprechende Tätigkeit in der jeweiligen Branche.
Wie sieht der Versicherungsschutz aus?
Versichert sind Arbeitsunfälle, Unfälle auf dem direkten Weg zur Arbeit und zurück sowie Berufskrankheiten. Nichtarbeitsunfälle sind nicht eingeschlossen. Sachleistungen und Krankengeld nach Freizeitunfällen werden in Deutschland von der Krankenversicherung abgedeckt. Die anerkannten Berufskrankheiten sind in der Berufskrankheitenverordnung (BKV) verzeichnet, welche derzeit 68 verschiedene Erkrankungen enthält. Diese finden Sie unter www.gesetze-im-internet.de im Internet.
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