Arbeitsvertrag in Österreich
In Österreich ist es nicht dringend vorgeschrieben, einen schriftlichen Arbeitsvertrag ausgehändigt zu bekommen.
Ein Arbeitsvertrag kann schriftlich und mündlich zustande kommen. Nur ein Lehrvertrag muss schriftlich abgeschlossen sein. Sollte kein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen sein ist der "Dienstgeber" (Arbeitgeber) dem "Dienstnehmer" (Arbeitnehmer) gegenüber verpflichtet, unverzüglich nach Beginn des Arbeitsverhältnisses, einen sogenannten "Dienstzettel" auszuhändigen, in welchem die Dinge und Bedingungen des mündlich ausgehandelten Arbeitsvertrages schriftlich festgehalten sind. Er muss mindestens die im nachfolgendem Abschnitt angeführten Punkte beinhalten und angeben, welche kollektivvertraglichen Regelungen anzuwenden sind.














