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Arbeiten und Leben in der Schweiz

Arbeiten und Leben in der Schweiz.

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Deutschland

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Europäische Union
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Mindestlohn

Mindestlöhne

Viele Länder und Staaten haben eine gesetzliche Mindestlohnregelung eingeführt,
um den eigenen Arbeitsmarkt in den zuständigen Branchen vor „Lohndumping“ zu schützen.

axxeva Scout
Empfehlungen vermitteln Chancen.

Ein Service der axxeva Gruppe - Infohotline: +49 800 5805959 / +41 58 0595959                                  English French Hungarian Italian Dutch Russian Portuguese Polish Spain

Formalitäten für eine Arbeitsaufnahme in Österreich

Für Staatsangehörige der EWR-20-Staaten und der Schweiz sind keine besonderen Formalitäten notwendig. Sie haben freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt.

Als Staatsangehöriger der EU-8-Staaten, Bulgariens oder Rumäniens benötigen Sie eine Beschäftigungsbewilligung. Der Antrag ist vom Arbeitgeber zu stellen. Die Bewilligung wird erteilt, wenn keine inländischen Arbeitnehmer für den Arbeitsplatz zur Verfügung stehen und die österreichischen Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten werden. Nachdem Sie mindestens ein Jahr lang ohne Unterbrechung legal beschäftigt waren, haben Sie freien Zugang zum Arbeitsmarkt in Österreich. Über dieses Recht stellt Ihnen auf Antrag der zuständige Arbeitsmarktservice (AMS) eine Bestätigung aus.

Saisonarbeitskräfte aus den EU-8-Staaten werden gegenüber Drittstaatsangehörigen bevorzugt. Hierfür gibt es feste Kontingente.

Wenn Sie Drittstaatsangehöriger sind und bisher noch nicht in Österreich gearbeitet haben, benötigen Sie eine Beschäftigungsbewilligung. Sie erhalten Diese nur in bestimmten Fällen.

Jobmonitor

Parkettleger (m/w)
 Branche: Innenausbau
 Ort: deutschsprachige Schweiz (Schweiz)

Anlagenmechaniker (m/w) - Sanitärtechnik
 Branche: Gebäudetechnik
 Ort: Bern (Schweiz)

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