Krankenversicherung in Österreich
Im Regelfall müssen Sie in Österreich krankenversichert sein, wenn Sie dort beschäftigt sind. Dies gilt jedoch nicht für vom Arbeitgeber befristet nach Österreich entsandte Arbeitnehmer. Wenn Sie außerhalb von Österreich auch an Ihrem ausländischen Wohnsitz unselbstständig erwerbstätig sind, müssen Sie sich dort versichern.
Für Einkommen unter 357,74 € (2009) besteht keine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung. Geringfügig beschäftigte sind zwar über den Arbeitgeber unfallversichert, aber nicht krankenversichert. Dadurch besteht auch kein Anspruch auf Krankengeld gegenüber der Krankenkasse. Es gibt jedoch die Möglichkeit, sich um monatlich 50,48 € (2009) selbst zu versichern.
(jbr)














