Pausen und Ruhezeiten
Wenn Sie mehr als 6 Stunden täglich arbeiten, ist eine Pause von mindestens 30 Minuten vorgeschrieben. Diese kann in 2 pausen von je einer Viertelstunde oder in 3 Pausen von je 10 Minuten aufgeteilt werden, sofern dies im Interesse des Arbeitnehmers liegt oder aus betrieblichen Gründen notwendig ist.
Nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit muss Ihnen eine Ruhezeit von mindestens 11 Stunden gewährt werden. Durch einen Kollektivvertrag kann diese Ruhezeit auf 8 Stunden verkürzt werden, wenn Ihnen dafür innerhalb der nächsten 10 Tage ein Ausgleich gewährt wird. Auch hier gibt es Ausnahmen für bestimmte Berufsgruppen wie beispielsweise Krankenhausbedienstete oder Fernfahrer.
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