Probezeit in Österreich
Die Probezeit in Österreich darf vereinbart werden, muss aber nicht. Sie kann jedoch auch durch den Kollektivvertrag vorgegeben sein. In beiden Fällen kann das Dienstverhältnis während der Probezeit von beiden Partnern ohne Angabe von Gründen jederzeit gelöst werden.
Die Probezeit darf bei gewöhnlichen Arbeitsverhältnissen nicht mehr als einen Monat betragen, bei Lehrverhältnissen ist Sie auf drei Monate beschränkt.
Wird eine längere Probezeit vereinbart, gilt der darüber hinausgehende Teil als befristetes Arbeitsverhältnis außerhalb der Probezeit. Wenn keine Probezeit vereinbart wird, oder dauert das Arbeitsverhältnis länger als die Probezeit, gelten die gesetzlichen beziehungsweise kollektivvertraglichen Kündigungsfristen.
Von Seiten des Arbeitgebers ist eine Auflösung in der Probezeit aufgrund von Schwangerschaft jedoch unzulässig.














