Wann zahlt die Krankenkasse in Österreich?
Wann zahlt die Krankenkasse in Österreich und wie hoch ist die Leistung?
Bei Arbeitsunfähigkeit infolge von Krankheit zahlt die Krankenkasse Krankengeld, sobald die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber wegfällt bzw. 50% oder weniger beträgt. Nach den gesetzlichen Bestimmungen wird das Krankengeld grundsätzlich bis zu einer Dauer von 26 Wochen gewährt. Die Anspruchsdauer erhöht sich auf 52 Wochen, wenn der Versicherte innerhalb der letzten 12 Monate vor Eintritt des Versicherungsfalles mindestens 6 Monate bei der Krankenversicherung gemeldet war.
Die Höhe des Krankengeldes ist abhängig vom Zeitpunkt der Inanspruchnahme und der familiären Situation des Versicherten. Es beträgt ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit 50% und ab dem 43. Tag 60% des beitragspflichtigen Bruttolohns für alleinstehende Arbeitnehmer und Doppelverdiener ohne Kinder. Bei nicht erwerbstätigem Ehepartner und bei Familien kann das Krankengeld bis zu 75% des beitragspflichtigen Bruttolohns betragen. Zahlt der Arbeitgeber noch die Hälfte des Lohns, besteht nur Anspruch auf das halbe Krankengeld. Ist die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber für das entsprechend Jahr bereits ausgeschöpft, wird vom 4. bis zum 42. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld in Höhe von 50% für Alleinstehende bzw., je nach familiärer Situation, bis zu 75% des beitragspflichtigen Bruttolohns gewährt.
(jbr)














