Welche Kündigungsfristen gelten in Österreich?
Wie sind die Kündigungsfristen in Österreich geregelt?
Für Angestellte und Arbeiter gelten in Österreich unterschiedliche Gesetze und daher im Zusammenspiel mit den Kollektivverträgen auch unterschiedliche Kündigungsfristen.
Arbeiter:
Die Kündigungsfrist richtet sich nach dem geltenden Kollektivvertrag. Ist kein Kollektivvertrag anzuwenden und besteht weder Betriebsvereinbarung noch Einzelvertrag, dann gilt eine Kündigungsfrist von 2 Wochen.
Angestellte:
Die Kündigungsfristen sind folgendermaßen:
Kündigung durch den Arbeitgeber; jeweils zum Quartalsende, falls vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.
Dauer des Arbeitsverhältnisses Kündigungsfrist für Angestellte
0 bis 2 Jahre 6 Wochen
3 bis 5 Jahre 2 Monate
6 bis 15 Jahre 3 Monate
16 bis 25 Jahre 4 Monate
26 jahre + länger 5 Monate
Kündigung durch den Arbeitnehmer: 1 Monat zum Monatsende
Hinweis: Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag des vorübergehenden Monats beim Arbeitgeber eintreffen. Vertraglich können auch andere Fristen vereinbart werden. Quartalsende wären: 31.März; 30.Juni; 30.September; 31. Dezember
Achtung: Im Kollektivvertrag kann geregelt sein, dass eine Kündigung schriftlich erfolgen muss.
(jbr)














