Staffing11
staffing11

Das Informationsportal der Axxeva Gruppe

  • Informationen, schnell für Sie gesammelt, verfasst und schon veröffentlicht.
  • Aktualität ist ein Versprechen an Sie, und eine Pflicht für uns!
  • Informationen von morgen, schon heute für Sie aufbereitet.
accada bellini cellio collardi diallon kollas
Arbeiten und Leben in der Schweiz

Arbeiten und Leben in der Schweiz.

schweiz bellini cellio collardi diallon kollas
Deutschland

Setzen Sie das Schwungrad
Ihres Erfolges in Bewegung!

accada bellini collardi kollas
Europäische Union
Mit staffing11 immer gut informiert -> europaweit.
Mindestlohn

Mindestlöhne

Viele Länder und Staaten haben eine gesetzliche Mindestlohnregelung eingeführt,
um den eigenen Arbeitsmarkt in den zuständigen Branchen vor „Lohndumping“ zu schützen.

axxeva Scout
Empfehlungen vermitteln Chancen.

Ein Service der axxeva Gruppe - Infohotline: +49 800 5805959 / +41 58 0595959                                  English French Hungarian Italian Dutch Russian Portuguese Polish Spain

Welche Kündigungsfristen gelten in Österreich?

Wie sind die Kündigungsfristen in Österreich geregelt?

Für Angestellte und Arbeiter gelten in Österreich unterschiedliche Gesetze und daher im Zusammenspiel mit den Kollektivverträgen auch unterschiedliche Kündigungsfristen.

Arbeiter:

Die Kündigungsfrist richtet sich nach dem geltenden Kollektivvertrag. Ist kein Kollektivvertrag anzuwenden und besteht weder Betriebsvereinbarung noch Einzelvertrag, dann gilt eine Kündigungsfrist von 2 Wochen.

Angestellte:

Die Kündigungsfristen sind folgendermaßen:

Kündigung durch den Arbeitgeber; jeweils zum Quartalsende, falls vertraglich nichts anderes vereinbart wurde.

Dauer des Arbeitsverhältnisses                    Kündigungsfrist für Angestellte           

  0 bis 2 Jahre                                                      6 Wochen                                                    

  3 bis 5 Jahre                                                      2 Monate

  6 bis 15 Jahre                                                    3 Monate

16 bis 25 Jahre                                                    4 Monate

26 jahre + länger                                                 5 Monate

Kündigung durch den Arbeitnehmer: 1 Monat zum Monatsende

Hinweis: Die Kündigung muss spätestens am letzten Tag des vorübergehenden Monats beim Arbeitgeber eintreffen. Vertraglich können auch andere Fristen vereinbart werden. Quartalsende wären: 31.März; 30.Juni; 30.September; 31. Dezember

Achtung: Im Kollektivvertrag kann geregelt sein, dass eine Kündigung schriftlich erfolgen muss.

(jbr)

Jobmonitor

Asphaltbauer (m/w) für den Straßenbau
 Branche: Bau Straßenbau
 Ort: Ostschweiz (Schweiz)

Kommissionierer (m/w)
 Branche: Industriebranche
 Ort: Zürich (Schweiz)

Impressum |  Kontakt |  ©staffing11 - 2011 by Michel Schaaf.