Wie hoch sind die Beiträge in Österreich?
In Österreich werden bei den Beitragssätzen zur Krankenversicherung derzeit noch zwischen Arbeitern, Angestellten und anderen Gruppen unterschieden. Bei Arbeitern beträgt der Arbeitnehmeranteil 3,95% des Bruttolohnes und der Arbeitgeberanteil 3,7%. Bei Angestellten tragen Arbeitnehmer mit 3,82% und Arbeitgeber mit 3,83% des Bruttolohns zur Krankenversicherung bei. Übersteigt Ihr monatliches Bruttoeinkommen die sogenannte Höchstbeitragsgrundlage von 4.020 € (2009), dann wird der Teil, der über die Grenze liegt, nicht zur Beitragsberechnung herangezogen.
Der Krankenversicherungsbeitrag wird vom Arbeitgeber einbehalten und an die Krankenkasse überwiesen.
Seit Einführung der "e-card" im Jahr 2005 wird für den Versicherten sowie gegebenenfalls für den mitversicherten Partner zudem eine jährliche Servicegebühr in Höhe von 10€ erhoben, die jeweils zum 15. November für das Folgejahr von Lohn abgezogen wird.
(jbr)














