Vermittlungsvertrag zwischen Arbeitgeber und der axxeva deutschland gmbh
Sehr geehrte Kunden, sehr geehrte Unternehmer,
auf dem deutschen Arbeitsmarkt hat es in den letzten Jahren die Entwicklung gegeben, dass eine Vermittlungstätigkeit durch den sogenannten Vermittlungsgutschein abgegolten wurde. Somit hat der eigentliche Kunde - der Unternehmer - diese Dienstleistung nahezu zum Nulltarif erhalten.
Der Markt hat sich verändert. Der Vermittlungsgutschein wird erst nach acht Wochen erfolgloser Vermittlung durch die Agentur für Arbeit ausgehändigt. Das bedeutet, der private Arbeitsvermittler, der bisher ausschließlich auf den Vermittlungsgutschein gesetzt hatte, um seine Vermittlungstätigkeit erfolgreich aufzubauen, kann nur auf Kandidaten zurückgreifen, die bereits zwei Monate bei der Agentur für Arbeit als Leistungsempfänger gemeldet sind.
Wir vertreten die Ansicht, dass ein Unternehmen, welches im Wettbewerb steht und seine Projekte mit qualitativ gut ausgebildeten Mitarbeitern realisieren muss, auch auf gutes Personal in den eigenen Reihen setzt! Ein cleveres Unternehmen wartet nicht, bis die Agentur für Arbeit die Finanzierung für Dienstleistungen übernimmt, die eine private Arbeitsvermittlung in der Kooperation mit diesem Unternehmen realisiert. Heute wissen wir alle, dass man schnell auf die Gegebenheiten des Marktes reagieren muss.
Gutes Personal steht nur für kurze Zeit für die Vermittlung zur Verfügung. Gutes Personal wechselt oft noch aus einer bestehenden Beschäftigung den Arbeitgeber.
Aus diesem Grund arbeiteten wir in Deutschland nicht vorrangig auf Grundlage des Vermittlungsgutscheines, sondern schließen einen partnerschaftlichen Vermittlungsvertrag mit dem Unternehmen ab, welches auf unsere Dienstleistungen baut und einen realistischen Mehrwert in der Kooperation mit uns sieht.
Der Trend zeigt, dass immer mehr Unternehmen auf diese Vorteile einer Kooperation mit uns setzen und somit Ihren eigenen Stellenwert in der Schnelligkeit sowie Qualität im Wettbewerb auf dem freien Markt nutzen. In Österreich, den Niederlanden und auch in der Schweiz wird seit Jahren eine Vermittlungsdienstleistung von den Unternehmen honoriert. Dies ist wohl auch ein Grund, weshalb viele gut qualifizierte Mitarbeiter schneller in ausländische Firmen vermittelt werden.
Wir vereinbaren gern mit Ihnen einen Termin, um mit Ihnen gemeinsam einen auf Sie zugeschnittenen Kooperationsvertrag für unsere Vermittlungsdienstleistung zu gestalten.
Fair bedeutet für uns: Ein Geschäft zwischen zwei Partnern muss für jeden ein Geschäft sein!














