Allgemeine Infos zur Europäischen Union (EU); zum europäischen Wirtschaftsraum (EWR); zur Europäischen Freihandelszone (EFTA)
Ein entscheidentes Kriterium für Rechtsfragen mit denen Grenzgänger konfrontiert sind, ist die Staatsangehörigkeit. Die überstaatlichen Regelungen in Bezug auf Arbeitserlaubnis, Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen und Sozialversicherungsabkommen gelten meist nur für Staatsbürger der Vertragsstaaten. Bei Drittstaatsangehörigen muss häufig im Einzelfall geprüft werden, wie zu verfahren ist. Für die Besteuerung wiederum spielt die Staatsangehörigkeit keine Rolle, weil in diesem Fall unter anderem der Wohnsitz ausschlaggebend ist.
Die Bodenseeregion ist sehr interessant gestaltet. Die vier Staaten um den Bodensee sind unterschiedlich in den Staatengemeinschaften vertreten:
- Europäische Union (EU)
- Europäischer Wirtschaftraum (EWU)
- Europäische Freihandelszone (EFTA)
Österreich und Deutschland gehören zur EU. Zum EWR gehören neben den 27 EU-Staaten auch Liechtenstein, Norwegen und Island. In der EFTA sind lediglich nur vier Staaten zusammengeschlossen: Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen.
Wenn von "EWR und Schweiz" die Rede ist, handelt es sich um die selben Staaten wie im Fall von EU/EFTA. Eine andere Bezeichnung ist in der Schweiz ganz üblich: "EG/EFTA".
In bestimmten Zusammenhängen wird derzeit noch zwischen Staatsangehörigen der EU-17 (alte EU-Mitgliedsstaaten, Malta und Zypern) und Staatsangehörigen der EU- (neuere EU Mitgliedsstaaten, die der Europäischen Union zum 1. Mai 2004 beigetreten sind) unterschieden. Bulgarien und Rumänien haben auf Grund ihres noch späteren EU-Beitritts am 1. Januar 2007 einen Sonderstatus.
(jbr)














