Renten -Vorsorge: Alter, Invalidität und Tod
Grundsätzliches
Sie unterliegen grundsätzlich der Versicherungspflicht im Beschäftigungsstaat.
Wenn Sie in mehreren Staaten als Arbeitnehmer beschäftigt sind, sind Sie nur in einem Staat, in der Regel im Staat des Wohnsitzes, versichert. Zur Klärung dieser Frage wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenversicherung oder den Versicherungsträger der Altersvorsorge.
(jbr)
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