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Arbeiten und Leben in der Schweiz

Arbeiten und Leben in der Schweiz.

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Mindestlohn

Mindestlöhne

Viele Länder und Staaten haben eine gesetzliche Mindestlohnregelung eingeführt,
um den eigenen Arbeitsmarkt in den zuständigen Branchen vor „Lohndumping“ zu schützen.

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Wann benötigt man eine Arbeitsbewilligung?

Allgemeines zum Thema:

Es ist davon abhängig, welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen und in welchem Staat Sie eine erwerbstätige Beschäftigung nachgehen wollen, ob Sie eine Arbeitsbewilligung benötigen.

  • Wenn Sie Staatsangehöriger eines EWR-20-Staates sind, benötigen Sie keine Arbeitsbewilligung, falls Sie in Niederlande, Österreich,  Deutschland oder in Liechtenstein arbeiten möchten.
  • Für die Schweiz ist eine Arbeitsbewilligung (Grenzgängerbewilligung "EG/EFTA") erforderlich. Seit dem 1. Juni 2007 sind Staatsangehörige der EWR-20-Staaten nicht mehr an bestimmte Grenzzonen gebunden und genießen vollständige berufliche und geografische Mobilitätsfreiheit. Bei Staatsangehörigen der EU-8 müssen Wohn- und Arbeitsort weiterhin innerhalb bestimmter Grenzzonen liegen.
  • Als Schweizer Bürger benötigen Sie keine Bewilligung, wenn Sie in Österreich, Deutschland, Frankreich, Belgien oder den Niederlanden arbeiten möchten. In Liechtenstein gilt dies nur für Grenzgänger.
  • Als Staatsangehöriger Bulgariens und Rumäniens benötigen Sie in Deutschland, der Schweiz, in Österreich und in Liechtenstein noch für eine bestimmte Übergangszeit eine Arbeitsbewilligung. Diese wird nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt.
  • Wenn Sie weder die Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates noch die der Schweiz besitzen, gelten die Regelungen für so genannte Drittstaatenangehörige und Sie erhalten nur in besonderen Fällen eine Arbeitsbewilligung als Grenzgänger.

(jbr)

Jobmonitor

Gärtner (m/w)
 Branche: GaLa- Bau
 Ort: deutschsprachige Schweiz (Schweiz)

Brandschutzmonteur(m/w) für die Schweiz
 Branche: Innenausbau
 Ort: Zug und Umgebung (Schweiz)

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