Wann benötigt man eine Arbeitsbewilligung?
Allgemeines zum Thema:
Es ist davon abhängig, welche Staatsangehörigkeit Sie besitzen und in welchem Staat Sie eine erwerbstätige Beschäftigung nachgehen wollen, ob Sie eine Arbeitsbewilligung benötigen.
- Wenn Sie Staatsangehöriger eines EWR-20-Staates sind, benötigen Sie keine Arbeitsbewilligung, falls Sie in Niederlande, Österreich, Deutschland oder in Liechtenstein arbeiten möchten.
- Für die Schweiz ist eine Arbeitsbewilligung (Grenzgängerbewilligung "EG/EFTA") erforderlich. Seit dem 1. Juni 2007 sind Staatsangehörige der EWR-20-Staaten nicht mehr an bestimmte Grenzzonen gebunden und genießen vollständige berufliche und geografische Mobilitätsfreiheit. Bei Staatsangehörigen der EU-8 müssen Wohn- und Arbeitsort weiterhin innerhalb bestimmter Grenzzonen liegen.
- Als Schweizer Bürger benötigen Sie keine Bewilligung, wenn Sie in Österreich, Deutschland, Frankreich, Belgien oder den Niederlanden arbeiten möchten. In Liechtenstein gilt dies nur für Grenzgänger.
- Als Staatsangehöriger Bulgariens und Rumäniens benötigen Sie in Deutschland, der Schweiz, in Österreich und in Liechtenstein noch für eine bestimmte Übergangszeit eine Arbeitsbewilligung. Diese wird nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt.
- Wenn Sie weder die Staatsangehörigkeit eines EWR-Staates noch die der Schweiz besitzen, gelten die Regelungen für so genannte Drittstaatenangehörige und Sie erhalten nur in besonderen Fällen eine Arbeitsbewilligung als Grenzgänger.
(jbr)














