Gesetzesänderung für deutsche Zeitarbeit- Wem nützt sie?
Massive Restriktionen im Bauhauptgewerbe und Aufenthaltsrecht in der deutschen Zeitarbeit bleiben bestehen.
Die Bundesregierung beabsichtigt mit der Einführung der neuen Änderungen im Zeitarbeitsgesetz, die seit dem 01. Dezember 2011 in Kraft getreten sind, der am 5. Dezember von der Frist her abgelaufenen Vorgaben zur Umsetzung der EU-Zeitarbeitsrichtlinie ihrer Pflicht nachzukommen.
Dem Geist der EU-Richtlinie die Zeitarbeit in Europa als besonderen Wert und als Flexibilisierungsinstrument für die Wirtschaft durch eine konsequente Liberalisierung der Gesetze in den einzelnen EU-Staaten umzusetzen, folgt Deutschland mit der aktuellen Gesetzesumsetzung jedoch noch lange nicht. Obwohl die EU-Richtlinie „alle ungerechtfertigten Restriktionen abzubauen“ fordert, bleibt die Umsetzung in Deutschland hinter der Verpflichtung der Richtlinie zurück. Nach wie vor bleiben massive Restriktionen im Bauhauptgewerbe und beim Aufenthaltsrecht bestehen. Auch Sozialpartner aus anderen Branchen streben vereinzelt an, in ihren Tarifverträgen Restriktionen für Zeitarbeitnehmer einzuführen. Das benachteiligt die Branche der Zeitarbeit und ist wirtschaftspolitisch sehr bedenklich einzustufen. Die Zeitarbeitsverbände BAP und der IGZ fordern deswegen von der Bundesregierung sowie von den Tarifparteien der anderen Branchen, die Benachteiligungen der Arbeitnehmerüberlassung aufzuheben.
In einer
Presseerklärung äußerte sich der BAP-Präsident Volker Enkerts zu diesem Thema
unter anderem wie folgt: … Gesetzgeberisch und tarifpolitisch motivierte
Bestrebungen, die nur darauf abzielen, den Einsatz von Zeitarbeit in bestimmten
Branchen so unattraktiv wie möglich zu gestalten und damit Einschränkungen und
Verbote des Einsatzes von Zeitarbeit gleichzukommen, sind mit der EU-Richtlinie
nicht vereinbar. Dies gilt sowohl für entsprechende Tarifverträge Dritter, die
auf eine Einschränkung der Zeitarbeit zielen, als auch für die Vorenthaltung
von Subventionen, wie es zuletzt in Thüringen zu beobachten war.
Zitat: BZA (07.12.2011)














