Heimkehrer nach Kündigung in der Schweiz?
Formular E301 nicht vergessen!
In bestimmten Branchen enden für viele Arbeitnehmer mit dem Auslaufen der Saison ihre Anstellungsverhältnisse im Ausland. Wenn der Termin des Beschäftigungsendes fest steht, sollte man sich beim örtlichen Arbeitsamt melden. Dies ist wichtig um eventuell eine Folgeanstellung zu bekommen und auch nicht von einer ALG Sperre bedroht zu werden.
Um die geleisteten Arbeitszeiten in Deutschland angerechnet zu bekommen, ist es notwendig diese durch das Formular E301 bestätigen zu lassen. Wie die Gesetzgebungen und Vorgehensweisen sind, können Sie hier bei staffing11 ausführlich und aktuell nachlesen. Falls dennoch Fragen offen bleiben erreichen Sie uns unter der gebührenfreien Infohotline +49 800 5805959.














