Interessantes zur Krankenversicherung Schweiz
Interessantes zur Krankenversicherung Schweiz
In der Schweiz haben Sie innerhalb einer Frist von 3 Monaten Zeit sich einer Krankenversicherung anzuschließen. Achtung! Die Prämie wird ab dem Einreisedatum fällig und rückwirkend erhoben.
(KVG Art. 3 bis 5) Bitte beachten Sie auch die Versicherungsbedingungen der jeweiligen Angebote. Kündigungen oder Wechsel der Gesellschaft ist schriftlich 3 Monate vor dem 31.12. jeden Jahres möglich. In Ausnahmefällen ist eine Kündigung möglich, wenn Sie zum Beispiel die Schweiz verlassen.
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