Neuer Mindestlohn winkt für die Abfallwirtschaft
Voraussichtlich ab November 2010 gibt es einen neuen Mindestlohn in der Abfallwirtschaft
Der Mindestlohn in der Abfallwirtschaft könnte im November 2010 erneut steigen. Die Gewerkschaftsvertreter von ver.di und die Arbeitgebervertreter der Abfallwirtschaft haben sich bereits im August auf einen höheren Mindestlohn verständigt. Auf dieser Grundlage haben sie einen entsprechenden Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit des Mindestlohntarifvertrages beim Ministerium für Arbeit und Soziales gestellt. Gestern wurde dieser Antrag sowie der Entwurf einer sogenannten "Zweiten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst" im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Ab dem 01.11.2010 soll ein Mindestlohn in Höhe von 8,24 € in der Abfallwirtschaft gelten. Gelten soll diese Verordnung voraussichtlich bis zum 31.08.2011. Betroffen sind auch die Zeitarbeitsunternehmen, die ihre Arbeitnehmer in Betriebe der Abfallwirtschaft überlassen haben. Ab Inkrafttreten dieser Verordnung, sind sie verpflichtet diesen Mindestlohn zu zahlen.
Damit diese Verordnung in Kraft tritt bzw. als allgemein verbindlich erklärt wird muss aber noch der Tarifausschuss und das Bundeskabinett diesem Antrag bzw. Entwurf zustimmen.
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