Prüfungspflicht für Arbeitgeber
Bundesarbeitsgericht verbessert Chancen für Behinderte
Es besteht eine Prüfpflicht für alle Arbeitgeber, ob für eine neu zu besetzende Stelle schwerbehinderte Menschen zur Verfügung stehen. Unabhängig davon, ob sich ein schwerbehinderter Mensch bereits auf diese freie Stelle beworben hat oder in seiner Bewerbung diesen Status offenbart hat.
Das hat heute das Bundesarbeitsgericht in Deutschland entschieden.
Weiter heißt es sinngemäß, dass dieser Prüfungspflicht ein Arbeitgeber nur dann nachkommt, wenn er von sich aus vor der Stellenbesetzung eine Anfrage bei der Agentur für Arbeit stellt, ob es geeignete schwerbehinderte Bewerber für diese ausgeschriebene Stelle gibt. Kommt der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht nach, kann er von abgelehnten schwerbehinderten Bewerbern auf Schadenersatz verklagt werden.
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