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staffing11 - Informationen schnell aufgearbeitet und veröffentlicht

Wir präsentieren Ihnen News aus dem Bereich des Personalmanagements, der Wirtschaft und über aktuelle interessante Nachrichten, die rund um unser Business passieren.

Gemäß unserem Motto: „Informationen vermitteln Chancen“, haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, möglichst aktuell für Sie NEWS zu veröffentlichen, die Ihnen rund um die Personalbranche in Europa nützlich sein könnten.

Jobmonitor

CNC Mechaniker / Zerspanungsmechaniker, m/w
 Branche: Metallurgie
 Ort: Deutschsprachige Schweiz (Schweiz)

Dachdecker (w/m)
 Branche: Dach-Wand
 Ort: deutschsprachige Schweiz (Schweiz)

axxeva Gruppe auf Jobbörsen-Tour 2012

Auch dieses Jahr tourt bellini, collardi und kollas der axxeva Gruppe auf den Jobbörsen in Eurpoa.

Author: Jürgen Büsser - 17.01.2012 18:33

Wie jedes Jahr, nimmt auch dieses Jahr die axxeva Gruppe mit ihren spezialisierten Marken als Arbeitgeber an verschiedenen Jobbörsen in Europa teil. Als ein starker Partner in der Organisation für deutsche Jobbörsen ist die ZAV Auslandsvermittlung Magdeburg bekannt.

In diesem Frühjahr veranstaltet die ZAV Auslandsvermittlung Magdeburg eine ganze Reihe von diesen Veranstaltungen in verschiedenen Städten in Sachsen-Anhalt. In den letzten Jahren haben wir sehr gute Erfahrungen gesammelt. An den Frühjahrs-Jobbörsen 2011 nahmen knapp 500 interessierte Bewerber teil. Viele konnten bei dieser Gelegenheit Ihre zukünftigen Arbeitgeber kennenlernen. Wir als Arbeitgeber zeigen Nähe und beantworten gern sämtliche Fragen im Zusammenhang einer Arbeitsaufnahme in der Schweiz. Manchmal wurden auch Vorurteile oder Ängste von » weiter lesen

Ideen Schmiede SPD-Chef Gabriel

Gleiche Arbeit- Gleicher Lohn plus zehn Prozent: So sieht SPD die Zeitarbeitsentlohnung der Zukunft

Kaum stehen die Wahlen vor der Tür und schon lassen sich die Politiker allerlei großartige Ideen einfallen, um auf sich aufmerksam zu machen und Stimmen einzusammeln. Dabei werden Ideen vorgebracht, unabhängig davon, ob sie realistisch sind oder überhaupt realisierbar. Hauptsache für Wählergruppen populär. Bei diesen Vorschlägen kann einem noch mehr Angst um die Zukunft unserer Wirtschaft werden, wenn solche Politiker tatsächlich noch mehr Macht erhalten.

So auch der Ideen-Schmied SPD-Chef Siegmar Gabriel. Mit dem brisanten Vorschlag schaltete er sich in die Erneuerungs-Debatte der Zeitarbeit in Deutschland ein. Gabriel forderte für die 900 000 Leiharbeiter in Deutschland neben der „Equal Pay“  Lösung (gleiche Arbeit- gleicher Lohn) noch eins draufzusetzen. Nämlich 10% Zuschlag.

„Wir brauchen ein Gesetz, das gleichen Lohn für gleiche Arbeit garantiert“, sagte Gabriel der „Welt Kompakt“. In Frankreich bekämen Zeitarbeiter sogar zehn Prozent mehr, weil sie auf Sicherheit verzichteten. „Das ist eine kluge Regelung“, betonte der SPD-Chef.

Es ist kein Geheimnis, dass bereits die Zeitarbeitsverbände und die Gewerkschaften seit einiger Zeit über „Equal Pay“ in der Zeitarbeit verhandeln. Diesbezüglich ist man sich noch nicht einig, ab welchem Zeitpunkt in einem Betrieb der Zeitarbeiter den gleichen Lohn erhalten sollte, wie die Stammbelegschaft.

Somit hat Gabriel auch Ver.di als Dienstleistungsgewerkschaft, die ähnlich wie die SPD um Mitgliederschwund jammert, auf seiner Seite. Ver.di lobte natürlich Gabriels Vorschlag als „wichtiges Signal für die Auseinandersetzung in der Leiharbeit um Equal Pay“.  Ob beide um die Gunst der 900 000 Beschäftigten in der Zeitarbeit als Wähler oder auch als Mitglieder buhlen?

Thomas Bäumer vom Bundesverband der Personaldienstleister (BAP) nannte diesen Vorschlag als absurd. Deutschland kann man mit dem System in Frankreich in keiner Weise vergleichen. Gabriel vergleiche Äpfel mit Birnen. Das französische Modell sei mit dem deutschen nicht vergleichbar, da in Frankreich die Leute nur bezahlt werden, wenn sie tatsächlich angestellt und produktiv sind. In Deutschland ist ein Zeitarbeitnehmer sozialversicherungspflichtig  angestellt, wie in jedem anderen Unternehmen. Die Zeitarbeitsunternehmen tragen das Arbeitgeberrisiko. Die Beschäftigten haben Rechte im Kündigungsschutz, Lohnfortzahlung bei Krankheit und Urlaub.

Foto: © Schwarwel - Fotolia.com

Author: Jürgen Büsser - 05.01.2012 17:13

Ab 01.01.2012 gilt der GAV Personalverleih

Mehr in der Lohntüte.html

Der Bundesrat hat heute den GAV Personalverleih allgemeinverbindlich erklärt.

Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des GAV Personalverleih wird am 1. Januar 2012 in der Schweiz in Kraft treten. Es gilt eine Übergangsfrist von drei Monaten, damit sich die betroffenen Betriebe auf die neue Situation einstellen können. Für allfällige GAV-Verletzungen während dieser Übergangsfrist dürfen die Vollzugsorgane des GAV Personalverleih keine Konventionalstrafen und Kontrollkosten aussprechen.

Ab 01.01.2012 gelten folgende Punkte des GAV Personalverleih:

Mindestlöhne:

  • In Einsatzbetrieben mit allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (GAV) bleiben die Löhne gemäß diesem Branchen-GAV
  • In Einsatzbetrieben mit nicht allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (GAV) werden die Löhne gemäß diesem Branchen-GAV gezahlt, sofern im Anhang 1 des GAV Personalverleih aufgelistet
  • In Einsatzbetrieben ohne Gesamtarbeitsverträge (GAV)
Monatslöhne Normallohn-Gebiete Hochlohn-Gebiete Randregionen im JU und TI
Ungelernte 3.000 CHF 3.200 CHF 2.700 CHF
Gelernte 4.000 CHF 4.300 CHF 4.000 CHF
Lehrabgänger im 1. Beschäftigungs-jahr 3.600 CHF 3.870 CHF 3.600 CHF

Lohnfortzahlung bei Krankheit:

  • 60 Tage bei temporären Einsätzen, die maximal 13 Wochen dauern
  • 720 Tage bei längeren temporären Einsätzen bzw. für BVG-pflichtige temporär Arbeitende
  • 720 Tage bei temporären Einsätzen in Einsatzbetrieben mit allgemein-verbindlich erklärtem GAV

Einsätze bei demselben Personaldienstleister innerhalb 12 Monate werden zusammengezählt.

Berufliche Vorsorge:

  • Ab der 14. Arbeitswoche bei befristeten Temporär- Einsätzen (bzw. sobald bekannt ist, dass die Einsatzdauer 13 Wochen überschreitet)
  • Ab dem 1. Tag bei unbefristeten Temporär- Einsätzen
  • Ab dem 1. Tag für temporär Arbeitende mit Unterstützungspflichten

Einsätze bei demselben Personaldienstleister innerhalb 12 Monaten werden zusammengezählt.

Berufsbeitrag:

  • 0,3% für den Arbeitgeber
  • 0,7% für die temporär Arbeitenden

Der Berufsbeitrag von insgesamt 1 Lohnprozent wird für den Vollzug des GAV, die Weiterbildungsförderung sowie für Sozialleistungen im Bereich Krankentaggeld für das temporäre Personal eingesetzt.

Author: Jürgen Büsser - 14.12.2011 05:15

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